Erleichterter Zugang durch neue Corona-Verordnung ab 13.01.2022

Die verschärften Zugangsbeschränkungen für den Sportbereich wurden wieder erleichtert. Dies teilte heute das NRW-Gesundheitsministerium mit.
Danach müssen geboosterte Personen keinen Testnachweis mehr vorlegen, wenn sie in Innenräumen Sport betreiben wollen. Das gleiche gilt, wer nach doppelter Grundimmunisierung innerhalb der letzten drei Monate genesen ist.
Personen, die zwar doppelt geimpft sind, aber noch über keine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) verfügen, müssen weiterhin einen Testnachweis vorlegen. Für sie gilt allerdings die Erleichterung, dass sie den Test auch unter Aufsicht des/der Übungsleiterin durchführen können.
Wer ungeimpft ist, hat keinen Zutritt zu den Übungs- und Trainingsstunden.
Die geänderte Corona-Schutzverordnung NRW tritt am 13.01.2022 in Kraft.
11.01.2022 Erleichterungen durch neue Corona-Verordnung
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